Defibrillator Service und Wartung
Regelmäßige Service- und Wartungsmaßnahmen sind entscheidend, um die Funktionssicherheit von Defibrillatoren dauerhaft zu gewährleisten. Als Betreiber eines Medizinprodukts sind Sie häufig in der Pflicht, die Einweisung, Unterweisung und sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß den aktuellen Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicherzustellen.
Mit unserem umfassenden Serviceangebot übernehmen wir diese Aufgaben schnell, rechtssicher und herstellerunabhängig – für maximale Sicherheit.
AED Einweisung gem. §11 MPBetreibV Inhouse Event + AED Workshop
AED Einweisung gem. §11 MPBetreibV ZOOM Video Konferenz (Gruppen-Event)
AED Einweisung gem. §11 MPBetreibV ZOOM Video Meeting (Einzel-Event)
Einweisung gem. §11 MPBetreibV
Der Betreiber ist verpflichtet eine Einweisung durch den Hersteller oder den autorisierten Partner des Herstellers nachzuweisen. Unsere Einweisung gem. §11 MPBetreibV umfasst sowohl die rechtlichen Grundlagen im Umgang mit Medizinprodukten, die praxisnahe Einführung in den Aufbau und die Funktionen der von Ihnen angeschafften Geräte, als auch die Dokumentation und die Erstellung von Teilnahmezertifikaten.
Ziel: Ihr Defibrillator ist zu jeder Zeit einsatzbereit und für alle Anwender in einem sicheren Zustand.
Unterweisung gem. §12 BetrSichV
Betriebliche Ersthelfer und medizinisches Fachpersonal müssen regelmäßig (mind. 1x pro Jahr) unterwiesen werden, um den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln – in diesem Fall dem Defibrillator – zu gewährleisten. Unsere Unterweisung beinhaltet die Wiederholung der wichtigsten Bedienungsschritte und Sicherheitsaspekte. Nach der erfolgreichen Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung. Die Unterweisung ist besonders für betriebliche Ersthelfer oder medizinisches Fachpersonal relevant.
Ziel: Anwender bleiben stets auf dem neuesten Stand und können den Defibrillator im Ernstfall optimal einsetzen.
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gem. §12 MPBetreibV
In bestimmten Fällen ist der Betreiber verpflichtet, für einen automatisierten externen Defibrillator (AED) eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchführen zu lassen. Unsere STK für Defibrillatoren umfasst die Prüfung aller sicherheitsrelevanten Funktionen (z. B. Energieabgabe, Ladezeiten, Elektrodenfunktion), die Kontrolle der elektrischen Sicherheit für Medizinprodukte, Dokumentation der im Prüfprotokoll und Anbringung einer Prüfplakette gem. den Vorgaben der aktuellen MPBetreibV (Stand 02/2025). Die Prüfung Ihres Gerätes wird dabei von erfahrenen Medizintechnikern durchgeführt und ist vollständig herstellerunabhängig.
Ziel: Nachweisbare Sicherheit Ihres Defibrillators – für Prüfungen durch Behörden, Versicherungen oder interne Audits.